Vorwort
Die Vereinbarung definiert die ambulanten Leistungen für die Hilfe zur Erziehung, die Hilfe für junge Volljährige sowie die Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dabei werden Inhalt, Umfang sowie die personelle und sachliche Ausstattung geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für diese Regelungen sind §§ 18, 27 Abs. 2, 30, 31, 35a, 41 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und § 78 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch
(SGB IX).
Auf Grundlage der zuvor aufgeführten Vereinbarung setzen wir als Träger, PUSH Schleswig-Holstein, Inhaber Thomas Richter, Kieler Straße 373 in 24536 Neumünster, die pädagogischen und sozialen Hilfen zum Wohle aller Klienten um.
Unsere Organisation ist ein anerkannter flexibler und innovativer Anbieter von ambulanter Jugendarbeit, der sich stark für die Qualitätssicherung engagiert. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird unser individuelles Betreuungskonzept für die Erziehungshilfe entwickelt, aktualisiert, dokumentiert und fachlich durch Qualitätsstandards abgesichert.
Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, zielorientiert vorzugehen, indem wir vorhandene oder gesetzte Ziele systematisch verfolgen. Dabei ist auch die Ressourcenprüfung ein wichtiger Aufgabenbereich. Anstelle sich auf Schwächen zu fokussieren, konzentriert sich unsere lösungs-orientierte Arbeit mehr auf die Ressourcen und Kompetenzen aller Beteiligten. Durch unser standardisiertes Dokumentationsverfahren gewährleisten wir interne Transparenz der Arbeitsabläufe und fördern eine effiziente Kommunikation im Helfersystem mit allen Beteiligten. Unser Berichtswesen basiert auf der Lüttringhaus-Verfahrensweise.
Unsere Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und halten sich durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen fachlich auf dem neuesten Stand. Zur Reflexion und Weiterentwicklung ihrer Arbeit erhalten unsere Mitarbeiter Unterstützung durch Intervision, Supervision und Coaching.
Unsere Leistungsziele umfassen die ambulante Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe, welche Familien und jungen Menschen durch intensive Betreuung und Begleitung in Alltagsproblemen, Konfliktlösung, Krisenbewältigung sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen unterstützt, um Selbsthilfe zu ermöglichen. Zudem zielt sie auf eine intensive soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung junger Menschen ab, wobei die Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und eigener Ressourcen unterstützt und die Selbstständigkeit gefördert wird.
Ziele der Leistung
Ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe zielen darauf ab, Familien und junge Menschen durch intensive Betreuung und Begleitung in der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen. Das Hauptziel besteht darin, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Darüber hinaus sollen die jungen Menschen intensiv in ihrer sozialen Integration unterstützt werden, um eine eigenverantwortliche Lebensführung zu fördern.
Diese Unterstützung umfasst die Bewältigung von Entwicklungsproblemen, wobei idealerweise das soziale Umfeld und die eigenen Ressourcen der jungen Menschen einbezogen werden. Das langfristige Ziel besteht darin, ihre Selbstständigkeit zu fördern und ihnen die notwendigen Fähigkeiten für eine eigenständige Lebensführung zu vermitteln.
Zielgruppe
Gemäß den Bestimmungen der §§ 18, 27 Abs. 2, 30, 31, 35a, 41, 41a des Sozialgesetzbuches Achtes Buch(SGB VIII) sowie § 78 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) erhalten folgende Personen Unterstützung:1. Familien, Jugendliche und junge Volljährige, wenn eine angemessene Erziehung nicht sichergestellt ist und ambulante Hilfe geeignet und notwendig ist, um den individuellen Bedarf der jungen Menschen zu decken.
2. Junge Menschen mit seelischen Behinderungen oder solche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, und die ambulante Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Ebenso können Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe beanspruchen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, junge Menschen mit Behinderungen nach § 53 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) oder § 134 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) zu betreuen und zu unterstützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Ausschlusskriterien existieren. Lediglich in extremen Fällen wird nach Klärung des Sachverhalts die entsprechende Hilfe abgelehnt. In Fällen, in denen junge Menschen von Alkohol, Heroin usw. abhängig sind, ist ein Entzug erforderlich, bevor entsprechende Hilfen in Betracht gezogen werden können.
Leistung (Was)
A) Schulbegleitung:
Zu den Verantwortlichkeiten gehören sämtliche Hilfen gemäß § 35a des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), die dazu geeignet und angemessen sind, die umfassende Teilhabe des Schülers oder der Schülerin am Unterrichtsgeschehen zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit den Anforderungen setzen wir für diese Aufgaben Fachkräfte ohne pädagogische Ausbildung ein, es sei denn, das zuständige Jugendamt sieht die Verwendung einer pädagogischen Fachkraft, beispielsweise eines Erziehers oder einer Erzieherin, vor.
Unsere Mitarbeiter ohne pädagogische Ausbildung verfügen jedoch über relevante soziale Fähigkeiten, wie etwa Erfahrungen als Eltern, und werden entsprechend geschult. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Supervision sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden internen Teambesprechungen, in denen auch aktuelle Fälle besprochen werden.
B) Begleiteter Umgang:
Die Zuständigkeiten werden eindeutig im §18 Abs. 3
SGB VIII festgelegt.
Die Rechte des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern, Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und Pflegeeltern sind gemäß den §§1684 Abs.1 und 1685 BGB klar geregelt. Sollte es im Rahmen des Umgangsrechts zu einer potenziellen Gefährdung des Kindeswohls kommen, kann das Familiengericht anordnen, dass der Besuchskontakt nur in Gegenwart Dritter stattfindet. Der begleitete Umgang ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die durch Beratung und Unterstützung die Ausübung des Umgangsrechts fördert und dabei stets im besten Interesse des Kindes agiert.
C) Ambulante Hilfen:
Die angebotenen Leistungen zielen darauf ab, eine möglichst individuelle und eigenständige Bewältigung des Lebens zu ermöglichen. Die pädagogische Beratung deckt sämtliche Aspekte des Alltags und der Persönlichkeitsentwicklung ab, mit dem Ziel, dass die Menschen selbst die Verantwortung für ihr Leben und Handeln übernehmen. Dies geschieht in einem partnerschaftlichen Dialog, wobei die im Hilfeplan festgelegten Ziele als Leitfaden dienen. Die Umsetzung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung von Ansätzen aus der heilpädagogischen Traumaarbeit.
Darüber hinaus bietet unser Träger die Möglichkeit, Assistenzkräfte einzusetzen, insbesondere zur Unterstützung von Familien oder Alleinerziehenden.
Die ambulanten Hilfen werden in der Regel von Fachkräften durchgeführt, wobei sozial befähigte Assistenzkräfte lediglich bei Tätigkeiten oder Aufgaben mit niedrigem Schwierigkeitsgrad eingesetzt werden. Diese umfassen unter anderem:
· Kooperation gemäß § 81 SGB VIII zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und anderen Systemen.
· Hilfen bei der Gestaltung des täglichen Lebens, wie Haushaltsführung und Terminplanung, zur Steigerung von Handlungskompetenz und eigenverantwortlichem Handeln unter Berücksichtigung und Ermittlung der eigenen Kompetenzen.
· Entwicklung und Steigerung der sozialen und emotionalen Kompetenz sowie Einbindung in die soziale Struktur des Wohnumfeldes, inklusive Hilfestellung bei Nachbarkontakten, Aktivitätsgruppen, Vereinen und Verbänden.
· Entwicklung einer aktiven Freizeitgestaltung und förderlicher Umgang mit Medien, einschließlich altersgemäßer Nutzung.
· Planung und Umsetzung schulischer, beruflicher oder berufsfördernder Ausbildungen sowie Hilfen zur Berufsorientierung, wie die Begleitung zur Jobbörse oder Arbeitsamt.
· Förderung realistischer Selbst- und Fremdeinschätzung sowie (präventive) Schuldnerberatung, einschließlich des Aufsuchens von Beratungsstellen und notfalls deren Begleitung.
· Hilfen im Umgang mit Behörden und Vermittlung von Strukturen und Regeln, etwa in Bezug auf Kinder-, Essens- und Schlafzeiten, um die familiäre Atmosphäre zu verbessern.
· Konfliktmanagement, Problemlösungstraining und Stressmanagement, sowie Unterstützung im Umgang mit Traumata durch das Aufsuchen von entsprechenden Beratungsstellen.
· Unterstützung beim Spracherwerb, beispielsweise durch Kurse über Volkshochschulen, sowie Kennenlernen und Erlernen der Werte und Normen der neuen Lebenswelt unter Beibehaltung eigener und Berücksichtigung religiöser Besonderheiten.
· Entwicklung neuer, realistischer Lebens- und Zukunftsperspektiven unter Einbezug des jeweiligen Aufenthaltsstatus in Verbindung mit eigenen Ressourcen.
· Konfrontation mit den kulturellen Unterschieden und Lebensgewohnheiten von Deutschland und dem jeweiligen Heimatland, inklusive Hilfestellungen über Auslandsbehörden oder entsprechende Kulturvereine.
· Unterstützung bei Anpassungsleistungen, auch mit Hilfe der zuständigen Institutionen.
· Identitätsfindung und -bildung im kulturellen Rahmen.
· Förderung eines toleranten Miteinanders und Abwendung von Gefährdungen.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei verbindliche Absprachen mit den am Hilfeplan beteiligten Personen, Institutionen und dem Jugendamt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Betreuung und Begleitung werden im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit den zu betreuenden Menschen festgelegt.
Die Leistungen umfassen direkte und indirekte Leistungen.
Direkte Betreuungsleistungen:
Ausgehend von dem individuellen Hilfeplan umfasst die Hilfe Unterstützung und Anleitung in verschiedenen sozialen Bereichen
· alle unmittelbaren, persönlichen Kontakte zu Klienten, einschließlich direkter telefonischer Beratungen,
· Hilfen bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung in den im Hilfeplan benannten Lebensbereichen,
· alle Kontakte in dem gemäß Hilfeplan definierten Umfeld des jungen Menschen,
· Teilnahme an Hilfeplanung,
· telefonische Beratungen im gemäß Hilfeplan definierten Umfang.
Die Leistungen erfolgen in der Regel in aufsuchender Form bzw. durch die Begleitung außerhalb der eigenen Wohnung zur Wahrnehmung vereinbarter Termine. Die Leistung kann ergänzend auch in Form von Gruppenangeboten erbracht werden.
Zusätzliches Angebot im Rahmen der pädagogischen Leistung, unter dem Aspekt das dieses im Hilfeplan aufgeführt wird.
Unseren Auftrag und Ziel sehen wir unter anderem darin, den jungen Menschen durch klare Wertschätzung Orientierung zu geben. Sie sollen sich in eine deutliche Gemeinschaftsordnung eingebunden fühlen, deren Zweck es ist, sie und eventuell ihre Geschwister zu selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Speziell bieten wir unsere Unterstützung Kindern an, deren persönliche Situation durch komplexe Hilfebedarfe geprägt ist, etwa durch Verhaltens- und emotionale Störungen, depressive oder aggressive Formen der Verweigerung, jugendpsychiatrisch diagnostische Störungsbilder, psychosomatische Störungen oder Probleme im Bezugs- und Familiensystem, die Fehlentwicklungen bedrohen. In unseren Kreativ räumen, außerhalb des normalen Alltags und Umfelds, können sich Kinder öffnen.
1.) In unseren Räumlichkeiten bieten wir Bastelangebote an, die Konzentrationsübungen, Verbesserung des Durchhaltevermögens, Schulung der Feinmotorik und Stärkung des Selbstbewusstseins fördern. Diese Übungen werden altersgemäß mit Modellbaukästen durchgeführt, die wir den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen.
2.) Wir schaffen einen Treffpunkt für Eltern in unseren
Räumlichkeiten, um Erfahrungen im Umgang mit
ihren Kindern auszutauschen und entsprechende
Hilfestellungen zu erhalten.
Zudem besteht die Möglichkeit für Eltern, insbesondere Väter, Bastelkurse in unseren Räumen mit ihren Kindern zu besuchen. Das Ziel ist, die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu stärken und zu fördern. Dies geschieht durch pädagogische Anleitungen und auswertende Gespräche.
In der Anlage Nr. 2 finden Sie das Konzept zum Kreativraum.
Indirekte Leistungen:
• Fortbildungsangebote
· Dienstbesprechungen
· Supervision
· Dokumentation
· Berichtswesen nach Lüttringhaus
· Organisation des Helferinnen- und Helferfeldes, das nicht unmittelbar definiert ist.
Die Darstellung der vorstehenden Inhalte ist keine abschließende Aufzählung. Je nach individueller Situation des einzelnen Menschen und der Situation des Einrichtungsträgers sind weitere Inhalte vereinbar.
Methoden (Wie)
Unsere pädagogische Herangehensweise basiert darauf, Alltagssituationen als Gelegenheit für Lernprozesse zu nutzen und somit Erfolge für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Einige Prinzipien, die unserer Arbeit zugrunde liegen, sind:- Größtmöglicher Erhalt von Normalität.
-Aufbau einer eindeutigen Personenbindung (Vertrauensperson).
-Arbeit mit den Stärken der Kinder und Jugendlichen zur Gewährleistung von Erfolg.
-Konsequente Individualisierung.
-Verzicht auf Vergleichbarkeit und Konkurrenz.
-Förderung der Selbständigkeit.
Wir verfolgen detailliert planbare und zielorientierte Wege der Problemlösung, beginnend mit der Problemanalyse (Clearing) bis zur Intervention mit einem Handlungsplan zur Zielerreichung. Unsere Methoden umfassen Gesprächsführung, Reflexionsgespräche, Klienten orientierte Erziehungsberatung und Lebensweltorientierung, Einzelfallhilfe sowie soziale Gruppenarbeit und Modelllernen. Zudem setzen wir Rollenspiele zur Selbstreflexion ein.
Dort, wo sich Defizite und Einschränkungen am stärksten zeigen und auswirken, legen wir den Fokus darauf, den Kindern und Jugendlichen ihre Stärken, Fähigkeiten und Chancen für eine eigenständige und sozialverträgliche Lebensgestaltung aufzuzeigen.
Mitarbeiter
Unser Team für Kinder, Jugendliche und ihre Familien besteht aus Fachkräften der Jugendhilfe, darunter Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Pädagogen im Alter zwischen 30 und 65 Jahren. Zusätzlich gehören auch Fachkräfte ohne pädagogische Ausbildung zu unserem Team. Diese Mitarbeiter werden entsprechend den Anforderungen durch uns als Träger geschult.
Umfang der Leistung
• Die Einsatz- bzw. Arbeitszeiten richten sich nach dem im Hilfeplan festgelegten Stundenumfang pro Woche.
• Im Falle einer Krisenintervention wird sofort und flexibel auf Zeit und Umfang reagiert bzw. agiert.
• Bei Mitarbeiterausfällen, unabhängig von den Gründen, besteht stets die Möglichkeit der Vertretung.
• Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über den gesamten Kreis Rendsburg-Eckernförde, beispielsweise im Kieler Umland von Flintbek über Bordesholm bis Neumünster und von Nortorf, Jevenstedt, Westerrönfeld, Beringstedt,Hohenwestedt, Aukrug bis Neumünster.
• Als Träger sind wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Erreichbarkeit nach Geschäftsschluss möglich.
Qualitätssicherung und -management
Das Ziel besteht darin, die Qualität der Betreuung kontinuierlich zu verbessern und zu fördern. Unser Team nimmt regelmäßig an Supervisionen sowie an pädagogischen, psychologischen und psychotherapeutischen Foren und Arbeitskreisen teil. Darüber hinaus werden regelmäßige Fallsupervisionen und Dienstbesprechungen durchgeführt, die einen integralen Bestandteil unserer hausinternen Kommunikation bilden und zur Verbesserung der Informationsstruktur beitragen.
Interne und externe Fortbildungen ermöglichen allen Mitarbeitern die Weiterentwicklung unseres umfassenden Betreuungskonzepts. Dabei werden Verfahrensstandards für die Leistungserbringung angewendet, die praktische Handlungsanweisungen, Problemlösungs- und Organisationsstandards enthalten. Ziel ist es, Fehler zu vermeiden und ein schnelles, zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiter reflektieren kontinuierlich ihr eigenes Handeln und schärfen ihr Verantwortungsbewusstsein.
Die pädagogische und therapeutische Arbeit mit den jungen Menschen und ihren Familien wird durch laufende Prozess- und Ergebnisdokumentationen evaluiert, um auftretende Probleme zu erkennen und zu lösen.
Die Betreuung basiert auf einem Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Jugendamt und den Hilfeempfängern erarbeitet und abgestimmt wird. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig fortge-schrieben, aktualisiert und an den individuellen Hilfebedarf der jungen Menschen und ihrer Familien angepasst. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Träger eine Dokumentation gemäß Trägerbericht über den bisherigen Verlauf der Hilfe erstellt hat.
Im Falle einer Beschwerde, die über das Jugendamt oder die Geschäftsführung eingereicht wird, führen wir sofort ein Informationsgespräch mit der Beschwerde führenden Person. Anschließend wird ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern geführt, und bei Bedarf wird eine Fallbesprechung durchgeführt. Danach erfolgt ein gemeinsames Gespräch mit der Geschäftsführung, der pädagogischen Leitung und den Beschwerdeführern. Sollte keine Klärung oder Lösung erreicht werden, wird das zuständige Jugendamt eingeschaltet, um gegebenenfalls weitere Gespräche zu ermöglichen. Bei jeder neuen Fallannahme wird zudem auf die Möglichkeit einer Beschwerde hingewiesen.
Kreativraum
In der ambulanten sozialpädagogischen Familienhilfe geht es darum den betroffenen Familien in den verschiedensten Situationen die richtigen Impulse zur Selbsthilfe an die Hand zu geben. Diese Hilfe ist unabhängig von Zeit und Ort. In den meisten Fällen findest die Begleitung aber nur im eigenen Wohnumfeld statt. An diesem Punkt setzen wir an, und bieten andere Orte außerhalb dieses Umfeldes an, um mit den Familien zu interagieren. Aus diesem Grund bieten wir zwei Arten von Kreativräumen an. Der eine Raum ist in unserem Büro in Neumünster und der andere ist mobil und kann daher flexibel überall eingesetzt werden. Hier haben wir jeweils die Chancen beim gemeinsamen Spiel oder Basteln die Kinder alleine kennenzulernen, um besser auf die jeweiligen Probleme eingehen zu können.
Zu unserem Bedauern hat nicht jede Familie einen Garten oder Spielmöglichkeiten für die Kinder vor Ort. Wir finden dies sehr schade, denn es ist wichtig, dass Kinder sich auch mal richtig austoben können. Für diese Situation stellen wir eine Rasenfläche von ca. 800 qm inklusive überdachter Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Hier kann nach Herzenslust die ganze Familie spielen und toben.
Ein positiver Nebeneffekt ist für uns als Familienhilfe, dass wir die Familie meist einmal ganz anders erleben, als in den eigenen „vier Wänden“. Dieses ermöglicht uns eine andere Sicht auf die Familie und dies ist für die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sehr wertvoll.
Nähere Informationen zu unserem Kreativraum finden Sie unter: http://www.push-sh.de/kreativraum